1. MIETZEIT & OPTIONEN
1.1. Die Reguläre Mietzeit beträgt 8 Stunden zwischen 9.00-17.00 Uhr (andere Zeiten nur nach Absprache).
Die Änderung der Mietzeit ist mit schriftlicher Zustimmung des Locationgebers möglich. Die Parteien verpflichten sich, im Falle der Zustimmung des Locationgebers eine schriftliche Ergänzungs- bzw. Änderungsvereinbarung jeweils zu diesem Vertrag vorzunehmen.
1.2. Die Parteien vereinbaren den im Angebot definierten Nutzungsumfang jegliche Abweichung zu den im Angebot definierten Leistungen berechtigt das HEY! STUDIO / Ulrich Schuster auch zur nachträglichen Anpassung des Angebots und der Rechnung.
1.3. Eine Terminoption kann max. 7 Tage reserviert werden. Zwei Wochen vor Buchungstermin (oder weniger) kann eine Terminoption nur max. 2 Tage reserviert werden. Für die ersten Optionen gilt eine Frist von 24 Stunden, falls ein Kunde mit eine zweite Option, bereit ist, die Buchung zu bestätigen.
1.4. Für Vermietung an Wochenenden ( Sa & So.) sowie an Feiertage, wird ein Aufpreis von 20% zum Mietpreis fällig.
1.5. Alle früheren Ankünfte oder späteren Abreisen sowie Lieferungen – Abholungen müssen im Voraus mit dem Studioteam besprochen werden.
2. MIETE, OVERTIME & NEBENKOSTEN
2.1. Der Locationnehmer verpflichtet sich, für die Gebrauchsüberlassung im Angebot festgelegten Abschlag zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer an den Locationgeber zu zahlen.
2.2. Für den Fall, dass der Locationnehmer die befristete Mietzeit von 8h überschreitet, verpflichtet sich dieser, zusätzlich zur Angebotssumme einen Betrag in Höhe von 50 € je angefangene Stunde an den Locationgeber zu zahlen.
2.3. Die Nutzung von Dauerlicht (Tungstene und HMI) werden mit 0,40€ pro kw/Std zusätzlich berechnet. Soweit der Vermieter im Auftrag des Mieters Verträge mit Dritten abschließt, wie z.B. für Ausstattung, Catering oder dergleichen, sind diese Kosten in jedem Fall vom Mieter bei Mietende in bar oder unbar im Voraus bei dem Vermieter eingehend zu begleichen.
2.4. Falls die Parteien darüber hinaus Sonderleistungen vereinbaren, sind diese wie im Angebot aufgeführt zu vergüten
3. RECHNUNG & ZAHLUNG
3.1. Der Locationnehmer verpflichtet sich, einen Betrag in Höhe von 80 % der Miete sowie der vereinbarten Sonderleistungen als Vorauszahlung an das HEY! STUDIO / Ulrich Schuster zu bezahlen. Bei Neukunden mit Sitz in Deutschland und Kunden mit Sitz im Ausland wird ebenfalls 100% Anzahlung verlangt zzgl. einer Kopie der ID oder Gewerbeanmeldung. Der Locationgeber ist berechtigt, nach beidseitiger Vertragsunterzeichnung eine der Vorauszahlungshöhe entsprechende Abschlagsrechnung zu stellen.
3.2. Die Zahlungen aus den Rechnungen des Locationgebers sind innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach Rechnungsdatum fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift, nicht auf die Absendung des Geldes an. Mit Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist kommt der Locationnehmer in Verzug. Als Mahngebühren inkl. Gebühren für Telefon und E-Mail Kommunikation werden pro Mahnung 15€ netto fällig. Weitere Kosten des Mahnverfahrens werden gesondert berechnet. Bei Zahlungsverzögerung (Verzug) fallen ab 10 Tage nach Rechnungsdatum (§ 286 Abs. 2 Satz 2 BGB) ohne weitere Mahnung Verzugszinsen von seit 01.01.2020 – 8,12 % für jeden weiteren Tag bis zur vollständigen Leistungserbringung an (§ 288 Abs. 2 BGB).
4. NUTZUNG, GEBRAUCHSÜBERLASSUNG & HAUSORDNUNG
4.1. Der Locationnehmer darf das HEY! STUDIO nur zu dem vertraglich bestimmten Zweck nutzen. Eine Änderung des Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Locationgebers. Der Locationnehmer ist weder zu einer Untervermietung noch zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.
4.2. Die Hausordnung gilt mit Angebotsannahme als akzeptiert.
4.3. Für die Organisation und Lagerung von Ausstattung und Lieferungen wird eine Servicepauschale je nach Aufwand erhoben. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietzins oder Teile desselben nach gesonderter Vereinbarung auch im Voraus zu berechnen.
4.4. Eine Aufrechnung gegen frühere oder künftige Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist unabhängig davon in voller Höhe zu zahlen, ob die Räumlichkeiten oder die Ausstattung tatsächlich in dem vereinbarten Umfang vom Mieter genutzt wurden.
4.5. Equipment, Catering, Getränke und sonstige Serviceleistungen, wie z.B. Setbau, Malerarbeiten oder Assistenz sind nicht in der Studiomiete enthalten und werden gesondert berechnet. Das Studio behält sich vor, von Dritten erbrachte Leistungen mit 20% Handlingzuschlag zu berechnen.
4.6. Eine schriftliche Buchungsbestätigung per e-mail, die aufgrund einer Buchungsanfrage durch das Studio ausgestellt wird, ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn die Parteien über den Studiopreis bei der Buchungsanfrage nicht verhandelt haben. In diesem Fall bringt der Mieter zum Ausdruck, dass er bereit ist, den vom Studio üblichen Anmietungspreis zu zahlen.
5. KÜNDIGUNG & RÜCKTRITTSRECHT
5.1. Die feste Mietzeit nach Ziffer 1. dieses Vertrages lässt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.
5.2. Dem Locationgeber steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung insbesondere dann zu, wenn
a) der Locationnehmer trotz ordnungsgemäßer Rechnung und Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist die Vorauszahlung nach 3. dieses Vertrages nicht innerhalb von sieben Bankarbeitstagen nachholt;
b) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Locationnehmers eintritt. Solche werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, welche die Ansprüche des Locationgebers gefährden.
5.3. Der Locationgeber gewährt dem Locationnehmer ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag unter der Voraussetzung, dass der Locationnehmer den jeweiligen Betrag nach der nachstehenden Staffelung an den Locationgeber zahlt.
5.4. Stornokosten Foto/ Video Produktionen / Workshops
Die Stornierung des HEY! STUDIOS ist bis zu 7 Tage vor Anmietungsdatum kostenlos.
Bei Stornierungen 6 Tage vor Mietbeginn berechnen wir 20% der gebuchten Leistungen zzgl. Mwst.
Bei Stornierungen 5 Tage vor Mietbeginn berechnen wir 50% der gebuchten Leistungen zzgl. Mwst.
Bei Stornierungen 4 Tage vor Mietbeginn berechnen wir 70% der gebuchten Leistungen zzgl. Mwst.
Bei Stornierungen 3 Tage vor Mietbeginn berechnen wir 100% der gebuchten Leistungen zzgl. Mwst.
5.5. Während der Corona Pandemie bleiben die Stornierungsbedingungen unverändert, auch wenn die Shootings aufgrund eines Coronafalls verschoben werden.
5.6. Der Mieter ist dafür verantwortlich, einen Ersatz für die Person in seinem Team zu finden, die am Produktionstag nicht arbeiten kann.
5.7. Wenn die Regierung und die Industrie- und Handelskammer restriktive Maßnahmen ergreifen und keine Fotoshootings oder Drehs mehr zulassen, bieten wir die Möglichkeit, die Produktion in Absprache zu einem späteren Datum durchzuführen.
6. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN
Es obliegt dem Locationnehmer, die für den Mietzweck etwa erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu erlangen; er wird alle diesbezüglichen Auflagen auf seine Kosten erfüllen, auch soweit an die Mieträume durch die Behörden besondere Anforderungen gestellt werden sollten. Die Locationgebers wird insofern von dem Locationnehmer freigestellt. Die Locationgebers ist im Rahmen ihrer Gebrauchsgewährungspflicht nur dafür verantwortlich, dass eine Nutzung des Mietgegenstandes als Gewerberaum baurechtlich zulässig ist.
7. HAFTUNG DER PARTEIEN
7.1. Der Locationnehmer hat den Mietgegenstand sowie die darin befindlichen Anlagen und Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen des Mietgegenstandes und/oder des Gebäudes sowie der zum Mietgegenstand und/oder zum Gebäude gehörenden Anlagen ist der Locationnehmer ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder einer zu seinem Betrieb gehörenden Person verursacht worden sind. Dies gilt auch für Schäden, die von Kunden, Besuchern, Lieferanten des Locationsnehmers sowie von Handwerkern, soweit sie Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Locationnehmers sind, verursacht worden sind.
7.2. Der Locationnehmer wird den Locationgeber von sämtlichen Ansprüchen freihalten, welche Dritte aus einem Verstoß gegen die Hausordnung und/oder einer Beschädigung nach vorstehender Ziffer zu gegenüber dem Locationgeber geltend gemacht werden.
8. BESONDERE VEREINBARUNGEN & HINWEISE
8.1. Zustand des Mietgegenstandes, Materialien, Inventar
a) Der Locationnehmer verpflichtet sich, im Gesamten Studio, bei jeglichem Studio Inventar, insbesondere bei der Anmietung von HEY! STUDIO Props, – die zu größten Teilen aus Kunst und Design Stücken bestehen – penibelst auf einen pfleglichen Umgang zu achten. Jegliche Beschädigung ist sofort anzuzeigen und der Schaden durch den Locationnehmer unabhängig der Prüfung durch eine Versicherung innerhalb von 10 Tagen zu begleichen, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen, oder soweit möglich durch eine Firma unserer Wahl professionell reparieren zu lassen.
b) Der Locationnehmer verpflichtet sich, Gegenstände nicht über den Boden zu schieben bzw. zu ziehen, sondern diese ausschließlich schwebend zu transportieren.
c) Das abkleben mit sogenanntem Gaffa-Tape oder ähnlich widerstandsfähigem Klebeband auf Boden,Wänden und Gegenständen ist untersagt.
d) Zum Anbringen von Plakaten oder ähnlichem an die Wände ist ausschließlich sogenanntes Washi-Tape zugelassen.
e) Inventar und Zubehör dürfen nur nach vorheriger Absprache als Requisiten genutzt werden.
8.2. Foto-und /oder Filmaufnahmen
a) Foto und/oder Film aufnahmen sind nur innerhalb des Mietgegenstandes zulässig .Das Anbringen von Film- und/oder Blitzlicht außerhalb des Mietgegenstandes ist untersagt.
b) Der Locationgeber räumt dem Locationnehmer das nicht ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, Foto- und/oder Filmaufnahmen des Mietgegenstandes umfassend, insbesondere mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung, zu nutzen und zu verwerten. Die Rechteeinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen von der Veröffentlichung, insbesondere im Internet.
8.3. Verkehrssicherungspflicht
Dem Locationnehmer obliegt während der Mietzeit die Verkehrssicherungsverpflichtung und hält den Locationsgeber von etwaigen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht während der Mietzeit frei.
8.4. Der Locationgeber hat den Locationnehmer darauf hingewiesen, dass die Location über keinen erhöhten Einbruchschutz verfügt und eine Haftung für dort – beispielsweise über Nacht – aufbewahrte Gegenstände nicht übernommen wird. Der Locationgeber verfügt nicht über eine Versicherung zur Abdeckung solcher Risiken.
8.5. Der Internetanschluß von dem HEY! STUDIO / Ulrich Schuster ist in der Miete mit inbegriffen.
8.6. Sollte ein über den Internetanschluß begangene Urheberrechtsverletzung stattfinden, z.B. geschützte Werke werden von Teammitgliedern gedownloaded, ist dies als illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG rechtswidrig. Ein entstandener Schaden (Schadenersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG) trägt der/die jeweilige Locationnehmer.
8.7. Dem Locationnehmer ist es untersagt in den ihm überlassenen Räumen beleidigende, verleumderische, verfassungsfeindliche, rassistische, sexistische, homophobe, gewaltverherrlichende oder pornografischen Inhalte zu produzieren.
8.9. Anlieferung / Parken von Fahrzeugen
Die Zufahrt indes Gebäude der LOK 21 ist nicht gestattet. Zum Ein- und Ausladen können Fahrzeuge vor der Halle halten. Kostenlose Parkmöglichkeiten bieten sich im umliegenden Quartier.
9. RECHTSWAHL & GERICHTSSTAND
9.1. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem HEY! STUDIO / Ulrich Schuster und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem HEY! STUDIO / Ulrich Schuster ist der Erfüllungsort und somit Berlin.
10. SCHRIFTFORM & SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch dann, wenn die Schriftform abbedungen werden soll.
10.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt für eine Lücke in diesem Vertrag.